Litauen, das Land

 Litauische Flagge

 

 Wappen Litauens

Litauen (litauisch Lietuva) ist ein Staat im Baltikum. Als südlichster der drei
baltischen Staaten grenzt es im Westen an die Ostsee und hat gemeinsame Grenzen mit Lettland, Weißrussland, Polen und der russischen Oblast Kaliningrad.

Litauen grenzt im Norden an Lettland, im Osten und Südosten an Weißrussland. Die Grenze zu Polen im Süden ist nur etwa 100 Kilometer lang, stellt aber die wichtigste Verbindung nach Mittel- und Westeuropa dar. Nach Südwesten schließt sich als Exklave die russische Oblast Kaliningrad an, die Grenze wird teilweise von der Memel gebildet. Im Westen liegt die Ostsee, zu der Litauen über den Hafen Klaipėda Zugang hat.

Ab etwa 1253 bis 1795 war Litauen ein Großfürstentum, ab 1569 als Polen-Litauen eine Union. Mit der 3. Teilung Polens 1795 kam Litauen bis 1918 unter russische Oberhoheit und erklärte 1918 als Republik seine Unabhängigkeit. Nach der sowjetischen Okkupation (1940) erlangte es 1990 wieder staatliche Souveränität. Im Zuge der EU-Erweiterung 2004 wurde Litauen Mitgliedstaat der Europäischen Union und Mitglied der NATO. Seit dem 1. Januar 2015 ist Litauen das 19. Mitglied der Eurozone.

Litauen hat etwa 2,8 Millionen Einwohner (Januar 2017) Hauptstadt und größte Stadt Litauens ist Vilnius, weitere Großstädte sind Kaunas, Klaipėda und Šiauliai (Berg der Kreuze).          Quelle: WIKIPEDIA

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen gültig sein.

Am 21. Dezember 2007 ist Litauen dem Schengener Abkommen beigetreten. Somit finden zwar keine regulären Personenkontrollen mehr an den EU-Binnengrenzen statt, dennoch ist weiterhin auch für EU-Bürger das Mitführen eines Identitätsdokumentes, aus dem die Staatsangehörigkeit hervor geht, obligatorisch. Andernfalls muss bei einer Kontrolle (egal wo im Land) mit zeitraubenden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und mit einem Bußgeld gerechnet werden. Auch ohne stationäre Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen, muss im ganzen Land mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden.

Einreise mit Kraftfahrzeugen:
Es empfiehlt sich, den einheitlichen europäischen Unfallbericht als Vordruck mitzuführen, da er im Schadenfall die Abwicklung erleichtern kann. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch. Auch tagsüber ist mit Abblendlicht zu fahren.
Winterreifenpflicht besteht vom 10. November bis zum 31. März.

Für Motorradfahrer besteht uneingeschränkte Helmpflicht.